Meine Dienstleistung „Aufräumen“ kann auf Antrag zu einer Steuermäßigung führen. Es können 20% der Lohnkosten von der Steuer abgezogen werden! Bitte beachten Sie, dass die Steuerbelastung direkt sinkt und nicht nur die Besteuerungsbasis vermindert wird!
Die “Neue Westfälische hat in ihrer Wochenendausgabe einen tollen Bericht über “Die Aufräumerin”, ihre Firma und das Thema Ordnung allgemein veröffentlicht – sehr lesenswert!