Meine Dienstleistung „Aufräumen“ kann auf Antrag zu einer Steuermäßigung führen. Es können 20% der Lohnkosten von der Steuer abgezogen werden! Bitte beachten Sie, dass die Steuerbelastung direkt sinkt und nicht nur die Besteuerungsbasis vermindert wird!
- 20% der Lohnkosten
- Maximal 4.000,— EUR
- Rechnung muss vorliegen
- Zahlung per Banküberweisung, Barzahlung ist nicht erlaubt!
Weitere Informationen finden Sie beispielsweise bei Wikipedia unter „haushaltsnahe Dienstleistungen“ oder Ihr Finanzamt oder der Steuerberater hilft Ihnen weiter!